Hast du schon einmal versucht, von deiner gesetzlichen oder privaten Krankenkasse einen Zuschuss für deine Brille oder Kontaktlinsen zu bekommen? Hier ein paar Tipps für deine Rückerstattung.
Mehr erfahren? Siehe FAQ Versicherung unten
Bei Brillen und Kontaklinsen handelt es sich um medizinische Hilfsmittel. Diese können von deiner Krankenversicherung abgedeckt sein.
1. Frag bei deiner Krankenkasse nach, inwieweit Brillen mit Sehstärke oder Kontaktlinsen mitversichert sind. Dies kann sich je nach Police und Versicherung unterscheiden. In den meisten Fällen übernehmen private Versicherungen aber die Kosten für deine Brillengläser. Rahmen werden leider oft nicht berücksichtigt. Übrigens: Schau dir unsere Marken CO Optical, Mister Spex Collection oder CO CO an - hier bekommst du deinen Rahmen schon ab CHF 89 .
2. Eventuell musst du mit einem ärztlichen Rezept belegen, dass du tatsächlich eine Brille oder Kontaktlinsen brauchst. Solltest du einen Nachweis deiner Sehstärke benötigen helfen wir dir gerne weiter.
Der Erstattungsprozess kann je nachdem, wo du deine Brille mit Stärke oder deine Kontaktlinsen gekauft hast, unterschiedlich sein. Achte in jedem Fall darauf, dass dein Geburtstag und deine aktuellen Sehverte aufgeführt sind.
Du findest alle Informationen auf deiner Rechnung in deinem Kundenkonto.
Unsere Optiker helfen dir gerne bei jedem Schritt des Verfahrens. Manchmal verlangen Versicherungen die Unterschrift eines Optikers, um zu beweisen, ob du tatsächlich eine Brille benötigst.
Das waren jetzt ganz schön viele Informationen auf einmal - sollten bei dir noch Fragen auftauchen, hilft dir unser Kundenservice gerne weiter.
Du hast hohe medizinische Kosten? Dann kannst du möglicherweise einen Teil von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
Mehr erfahren? Siehe FAQ Finanzamt unten
Zu diesen Krankheitskosten gehören auch Brillen und Kontakltinsen sowie verordnete Behandlungen.
Wenn du diese Krankheitskosten aus eigener Tasche bezahlen musst (keine Zusatzversicherung oder hoher Selbstbehalt oder beides hast), kannst du sie von deiner Steuer abziehen. Der Bund und die meisten Kantone lassen den Steuerabzug für Krankheitskosten aber nur zu, soweit die effektiv angefallenen Kosten 5 Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Alle Kosten lassen sich jedoch nicht absetzen.